Girokonto für ausländische Studenten und Wissenschaftler

Stand: 16.12.2022

Auslandsstudenten
Ausländische Studenten und Wissenschaftler, die ein Visum brauchen, müssen ein teures Sperrkonto eröffnen.

Aufenthalte von Studenten und Wissenschaftlern in Deutschland erfordern eine gute Organisation, auch aller finanziellen Angelegenheiten. Ein deutsches Girokonto erleichtert den Empfang und das Senden von Zahlungen. Zur Kontoeröffnung benötigen Sie neben dem Reisepass auch ein residence permit sowie einen Studien- bzw. Beschäftigungsnachweis. Sie haben die Wahl zwischen einer günstigen Direktbank und einer teureren Filialbank, die dafür mehr Service bietet. Worauf noch zu achten ist und welche Besonderheiten es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wozu ein Girokonto? Unterlagen zur Kontoeröffnung Bei welcher Bank eröffnen? Visum und Sperrkonto Girocard und Kreditkarte mögliche Gebühren und Kosten Kontokündigung und Laufzeit

Wozu brauche ich ein Girokonto in Deutschland?

Ein Girokonto (auch „laufendes Konto“, current account) dient der Zahlungsverkehrsabwicklung. Bei Nutzung eines in Ihrem Heimatland geführten Girokontos für Zahlungsvorgänge in Deutschland können hohe Kosten und Gebühren entstehen. Eine Kontoverbindung bei einer deutschen Filialbank bietet die Möglichkeit einer persönlichen Bankberatung in der Nähe Ihres deutschen Wohn- oder Arbeitsortes.

Ein deutsches Konto für ausländische Studenten können Sie für Zahlungseingänge wie Stipendium oder BAföG, für Einnahmen aus einer studentischen Nebentätigkeit oder für Ihr Gehalt als wissenschaftlicher Mitarbeiter nutzen. Deutsche Arbeitgeber überweisen Nettogehälter in aller Regel auf ein Girokonto. Barauszahlungen sind in Deutschland unüblich.

  • Zahlungen wie Miete oder Beiträge senden
  • BAföG, Lohn, Gehalt, Stipendium erhalten
  • sonstige Zahlungen empfangen
  • bargeldlos bezahlen und Geld abheben

Sie begleichen über ein Girokonto Ihre Zahlungsverpflichtungen (z. B. Miete, Krankenversicherungsbeiträge oder Strom- und Telefonrechnungen) durch die Einrichtung eines „Dauerauftrages“ (standing order) oder durch „Lastschrifteinzug“ (direct debit). Einmalige Zahlungen beauftragen Sie durch eine „Überweisung“ (bank transfer) von Ihrem Girokonto auf ein Empfängerkonto.

Hinweis

Häufig sind Überweisungen in Nicht-EU Länder zur Sicherheit gesperrt. Fragen Sie bei Ihrer Bank explizit danach, wenn Sie Überweisungen ins Ausland tätigen wollen. Aufträge innerhalb aller Teilnehmerländer der Europäischen Union sind meist sofort per IBAN und BIC ohne Zusatzkosten möglich.

Welche Unterlagen benötigen Sie zur Kontoeröffnung?

Welche Unterlagen Sie als ausländischer Student oder Wissenschaftler benötigen, hängt von der jeweiligen Bank ab.

Zwingend erforderlich ist bei einer Kontoeröffnung in Deutschland die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen „Legitimationsprüfung“ (Identitätsprüfung). Sie müssen Ihren Haupt- oder Zweitwohnsitz bereits bei einem deutschen Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) angemeldet haben. Sie bekommen dann einen „Aufenthaltstitel“ (residence permit), der der Bank Auskunft über Ihre aktuelle Anschrift in Deutschland gibt.

  1. Reisepass
  2. Aufenthaltstitel (residence permit)
  3. Immatrikulationsbescheinigung / Beschäftigungsnachweis

Minderjährige Studierende benötigen für die Kontoeröffnung die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Einige Banken verlangen eine Bescheinigung der Universität über einen mindestens dreimonatigen Aufenthalt (z. B. durch eine Immatrikulationsbescheinigung oder einen Beschäftigungsnachweis). Soll das Girokonto mit einem Dispositionskredit (line of credit) ausgestattet werden, wird die Vorlage von Gehalts- oder Verdienstnachweisen (meistens der letzten drei Monate) gefordert.

Tipp

Vereinbaren Sie vor dem Besuch der Bankfiliale einen Termin zur Kontoeröffnung per Telefon oder Kontaktformular. Dabei können Sie genau klären, welche Unterlagen die von Ihnen ausgewählte Bank anlässlich der Kontoeröffnung benötigt und müssen keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen.

Bei welcher Bank kann ich ein Girokonto eröffnen?

Ein Girokonto für Studenten kann in jeder Bankfiliale und auch bei Onlinebanken eingerichtet werden. Vor der Kontoeröffnung ist es sinnvoll, einen Girokonto-Vergleich der Angebote bei den einzelnen Banken vorzunehmen. Girokonten unterscheiden sich nicht unbedingt hinsichtlich der Basisdienstleistungen, sondern hinsichtlich der Gebühren. Einige Banken bieten eine Guthabenverzinsung, andere gratis Bankkarten oder weltweit kostenlosen Bargeldbezug an. Filialbanken zeichnen sich im Vergleich zu vielen Onlinebanken durch deutlich umfangreichere Beratungsangebote aus.

  • Jede deutsche Filial- und Onlinebank
  • Unterschiede bei Gebühren möglich
  • Direktbanken häufig attraktiver

Nicht zuletzt sollte Ihre Bank über ein ausreichend dichtes Netz an Geldautomaten verfügen, damit Sie in allen deutschen Städten Bargeld abheben können. Lesen Sie hierzu auch den Beitrag zum Thema Bankenverbünde in Deutschland.

Tipp

Bei einer Kontoeröffnung in einer Filialbank erfragen Sie die Möglichkeit, das Girokonto auch online zu führen. So haben Sie 24 Stunden am Tag Zugriff auf Ihr Konto, können Überweisungen tätigen und den Kontostand abrufen.

Für wen kommt ein Girokonto bei einer Onlinebank in Betracht?

Wer sich mit dem Zahlungsverkehr in Deutschland auskennt, keine Beratung benötigt und gute Kenntnisse im Umgang mit dem Internet besitzt (insbesondere, was die Sicherheit von Computern betrifft), kann auch ein Girokonto bei einer Onlinebank eröffnen. Das ist oft günstiger als ein Konto bei einer Filialbank.

Bei Eröffnung eines Girokontos bei einer Onlinebank wird die Legitimationsprüfung im sogenannten „Postident“-Verfahren vorgenommen, bei dem ein Angestellter einer Postfiliale Ihre Identität prüft. Inzwischen bieten viele Direktbanken auch das Video-Ident Verfahren an, bei dem Sie sich mittels Webcam und Personalausweis am Computer identifizieren. Filialbanken, die auch eine Direktbank besitzen, führen die Legitimationsprüfung bei Eröffnung eines Direktbankkontos auch in jeder ihrer Filialen durch.

Sonderfall: Das Sperrkonto für ausländische Studenten außerhalb der EU

Wenn Sie für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, ist die Eröffnung eines sogenannten Sperrkontos (Blocked Account) Pflicht. Die Bundesrepublik Deutschland möchte sicherstellen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt für das 1. Studienjahr auch finanzieren können und verlangt deshalb die Einzahlung eines Mindestbetrages von 11.208 Euro. Von diesem Betrag dürfen Sie monatlich über jeweils 934 Euro verfügen. Der Rest bleibt gesperrt. Über das Geld, das Sie zusätzlich zum Mindestbetrag einzahlen, können Sie frei verfügen.

  • Einrichtung eines Sperrkonto, wenn Visum benötigt wird
  • Mindesteinzahlung in Höhe von 11.208 Euro Voraussetzung
  • davon monatlich 934 Euro zur freien Verfügung

Hier sind drei beliebte Anbieter von Sperrkonten, die alle auch gute Bewertungen haben:

Expatrio Logo 49 € Eröffnung
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Coracle Logo 99 € Eröffnung
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Fintiba Logo 89 € Eröffnung
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Benötige ich eine Girokonto und Kreditkarte?

In Deutschland werden meist nur kleinere Geldbeträge bar bezahlt, während größere Summen mit einer „Girocard“ (auch „Debitkarte“, EC-Karte, Sparkassenkarte oder Bankkarte genannt) oder mit einer Kreditkarte (credit card) beglichen werden.

Innerhalb Deutschlands genügt eine Girocard, um Zahlungen im Einzelhandel unentgeltlich und bargeldlos abzuwickeln. Mit ihr heben Sie auch an Geldautomaten, die zur kontoführenden Bank (oder zu bestimmten Banknetzen wie Sparkassennetz, Bankcard-ServiceNetz, CashPool oder CashGroup) gehören, kostenfrei Geld ab.

Girocard Kreditkarte
 in Deutschland und €uroland kostenlos bezahlen  im Ausland Bargeld abheben und bargeldlos bezahlen
 Bargeld abheben ohne Gebühren im Bankenverbund  Zahlungen im Internet, Hotel buchen, Auto mieten

Bei Nutzung einer Kreditkarte erfolgt oft eine Gebührenbelastung. Kreditkarten sind jedoch in der Regel bei Auslandsaufenthalten als Zahlungsmittel oder für Bargeldabhebungen besser geeignet als eine Girocard.

Eine Girocard gehört zu fast jedem Girokonto dazu. Sie wird einige Tage nach der Kontoeröffnung per Post verschickt. Die Ausstellung einer Kreditkarte hängt hingegen von einer zusätzlichen Bonitätsprüfung durch das Kreditinstitut ab. Der Versand erfolgt erst einige Tage nach der Kontoeröffnung.

Welche Kosten können entstehen?

Viele Banken berechnen monatliche Kontoführungsgebühren, während andere Institute unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. monatlicher Gehaltseingang, ständiges Guthaben oder bestimmte Kontoumsätze) ohne jede Bedingung eine kostenlose Kontoführung ermöglichen. Doch auch bei einer „kostenlosen Kontoführung“ können Gebühren bei der Inanspruchnahme von Sonderleistungen entstehen.

So zum Beispiel bei:

  • Lastschriftrückgaben
  • Ersatzausstellung einer Girocard
  • Zweitkarten
  • Auslandseinsatz von Kredit- und Girocards
  • Beleghafte Buchungen bei Direktbanken
  • Bargeldabhebungen an institutsfremden Geldautomaten
  • Bareinzahlungen auf Konten einer Direktbank

Kündigung und Laufzeit

Ein Girokonto wird ohne Laufzeit oder zeitliche Befristung eingerichtet. Sie können jederzeit das Girokonto kündigen, ohne eine Frist einzuhalten oder Gründe angeben zu müssen.

Achten Sie bei einer Kontokündigung darauf, dass alle über das Girokonto laufenden Zahlungsvorgänge rechtzeitig auf ein neues Konto umgestellt werden. Bei einer Kontokündigung durch Sie selbst darf Ihre Bank keine Gebühren berechnen. Will die Bank das Girokonto kündigen, so muss sie Ihnen im Regelfall eine angemessene Frist einräumen, damit Sie Ihren Zahlungsverkehr auf ein neues Girokonto umstellen können.

Ein große Anzahl an Girokonten von Direkt- und Filialbanken, die alle auch online geführt werden können, finden Sie in unserem Girokonto Vergleich.


Ihre Kommentare zu diesem Beitrag

Kann ich Girokonto mit meinem gültigen Visum für Studium eröffnen? Da ich noch kein Aufenthaltstitel (residence permit) beantragen habe.

von YICHEN

Antwort vom Kontofinder Team

Es kommt auf die Bank bzw. den Anbieter an. Es gibt zum Beispiel Expatrio, die für die Kontoeröffnung eines Sperrkontos nur eine Kopie des Reisepasses verlangen.