Voraussetzungen für ein Girokonto

Stand: 14.05.2023

Die Voraussetzungen für ein Girokonto

Grundsätzlich hat jeder volljährige deutsche Staatsbürger das Recht auf ein eigenes Girokonto, unabhängig von der sozialen Stellung und Bonität. Eine gesetzliche Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Banken legen selbst fest, ab welchem Alter sie die Einrichtung eines Girokontos gewähren. In vielen Fällen ist die Kontoeröffnung für Kinder bzw. Schüler mit der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters ab dem siebten Lebensjahr möglich.

Voraussetzungen Kinder- und Jugendkonto Guthabenkonto Gesetzesänderung

Wir empfehlen, bis zum zwölften Lebensjahr zu warten, da dann ein Grundverständnis für das Sparen und Bezahlen vorhanden ist. Auch das Taschengeld hat zu diesem Zeitpunkt eine Höhe erreicht, die ein Girokonto sinnvoll macht.

(Inoffizielle) Voraussetzungen für die Girokonto Eröffnung in Deutschland:

Arbeiter und Angestellte, nicht Selbstständige (Privatkonto)

  • Volljährigkeit
  • fester Wohnsitz in Deutschland
  • gute oder sehr gute Bonität
  • möglichst regelmäßiges Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit
  • keine offenen Verpflichtungen, kein Bezug von Sozialleistungen

Wer diese Bedingungen erfüllt, hat bei 99% aller Banken beste Chancen auf ein Girokonto. Ein regelmäßiges Einkommen ist Grundvoraussetzung für die Vergabe eines Dispositionskredites. Wer keine regelmäßigen Einkünfte nachweisen kann, hat schlechte Chancen auf einen Dispo.

Kinder, Jugendliche und Studenten

So gut wie alle Banken bieten im Schnitt ab 7 Jahren Kinder- und Jugendkonten nach dem Giroprinzip an. Spätestens mit dem 16. Lebensjahr und dem Beginn einer Berufsausbildung wird das Girokonto unverzichtbar. Vielfach lassen sich die Jugendkonten bis weit ins Erwachsenenalter fortführen. Vor allem Studenten können dann weiterhin von den günstigen Konditionen der Jugendkonten profitieren.

Wer bis dahin noch kein Girokonto besitzt, kann als Student oder Person in weiterführender Ausbildung jederzeit ein neues Girokonto eröffnen und erhält die Vorteile ebenso.

Welche Bedingungen im Detail gelten, entscheiden die Banken selbst. In allen Fällen gilt, dass bei bestehender Minderjährigkeit die gesetzlichen Vertreter ihr schriftliches Einverständnis zur Kontoeröffnung geben müssen. Manche Banken ermöglichen den Eltern darüber hinaus die Einrichtung eines Abhebungshöchstbetrages. Den einzelnen Kontobewegungen zustimmen brauchen Sie allerdings nicht extra.

Girokonto als Guthabenkonto für Kinder und Personen ohne festes Einkommen

Um das Risiko einer Verschuldung klein zu halten, wird Kindern und Jugendlichen im Regelfall kein Dispositionskredit eingeräumt. Man spricht deshalb auch von einem „Guthabenkonto“, welches nicht ins Minus geraten kann. Ähnliche Einschränkungen gelten auch bei Studentenkonten und für Personen ohne Einkommen oder Vermögen. Darunter fallen beispielsweise verschuldete Menschen oder Bürgergeld-Empfänger. Dennoch sind alle deutschen Banken, nicht nur Sparkassen und Volksbanken, gesetzlich dazu verpflichtet, auch für diese Personen ein Girokonto zu eröffnen. Mehr dazu lesen Sie in den Beiträgen Das Jedermann-Konto sowie in Das P-Konto.

Den Einschränkungen eines Jugend- oder Studentenkontos stehen folgende Vorteile gegenüber:

  • Es fallen häufig keine Kontoführungsgebühren oder andere Kosten an
  • Bei einigen Instituten wird das Guthaben zu Sparbuchzinssätzen verzinst
  • Online-Banking kann eingerichtet werden
  • Eine Bankkarte für Automatenabhebungen wird ausgegeben
  • Eine Kreditkarte (Prepaid oder Debit) als Visa oder MasterCard für Minderjährige möglich
    (Prepaid bedeutet, dass die Karte mit Geld aufgeladen werden muss, siehe Beitrag Welche Kreditkarte passt zu mir? Bei Debit-Karten wird der Betrag sofort abgebucht)

Falls Sie als Ausländer ein Girokonto in Deutschland eröffnen möchten, lesen Sie bitte den Beitrag Ein Girokonto für Ausländer.

Das Recht auf ein Konto für alle EU-Bürger

Im Dezember 2013 stimmte das EU-Parlament für die Einführung einer gesetzlichen Richtlinie, nach der jedem Europäer das Recht auf ein Konto zusteht. Bisher mussten etwa 25 MIllionen Menschen in Europa ohne ein Konto leben, obwohl sie gern eins hätten. Insgesamt fast 60 Millionen Europäer besaßen nach einer Studie kein Girokonto oder ein Konto auf Guthabenbasis.

In Deutschland trat das Zahlungskontengesetz am 19. Juni 2016 in Kraft, welches der EU-Richtlinie von 2015 folgte. Seitdem ist jedes deutsche Kreditinstitut per Gesetz verpflichtet, jedem Verbraucher (ab 18 Jahren), ungeachtet seiner sozialen Stellung, ein Basiskonto zu eröffnen. Dieses Recht auf ein Konto gilt laut EU-Zahlungskonten-Richtlinie nicht nur für Deutschland, sondern auch für alle anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Sollten Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und ein neues Konto suchen, starten Sie doch gleich hier Ihren Girokonto Vergleich.


Ihre Kommentare zu diesem Beitrag