Basiskonto – Girokonto für Jedermann?

Stand: 27.12.2023

Das neue Basiskonto für Jedermann

In Deutschland müssen rund 700.000 Personen über 15 Jahre auf ein Girokonto verzichten. Vor allem sozial Schwachen wird die Einrichtung eines Konto für Jedermann seitens der Banken häufig verwehrt. Die Gründe: keine oder geringe Einnahmen, der Bezug von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Schufa-Einträge, Verschuldung usw.. Doch damit ist seit 19. Juni 2016 Schluss. Durch das Zahlungskontengesetz ist jedes deutsche Kreditinstitut gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen.

Fragen und Antworten zum Basiskonto Übersicht günstiger Basiskonten Basiskonto eröffnen

Um eine gesetzliche Regelung abzuwenden, beschloss der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) im Jahre 1995, dass Banken für „jedermann“ ein Girokonto einrichten werden. Dieses „Jedermann-Konto“, auch „Bürgerkonto“ oder „Basiskonto“ genannt, wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt (Guthabenkonto), bietet aber ansonsten alle Möglichkeiten eines herkömmlichen Girokontos.

Trotzdem haben Banken über die Jahre immer wieder sozial schwächer gestellte Kunden abgelehnt. Nur bei den Sparkassen und teilweise auch bei den Volks- und Raiffeisenbanken war es wirklich für Jedermann möglich, ein Girokonto zu eröffnen. Das ist jetzt vorbei. Am Sonntag, den 19. Juni 2016 ist das Zahlungskontengesetz (ZKG) in Kraft getreten, welches der EU-Richtlinie aus 2015 folgt.

Alternativen zum Basiskonto

Fragen und Antworten zum Basiskonto

Ab sofort ist jede Bank in Deutschland gesetzlich verpflichtet, jedem Verbraucher, unabhängig seiner sozialen Stellung, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen.

Jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, hat einen Anspruch auf das Basiskonto.

Wer kann ein Basiskonto eröffnen?

  1. Bürgergeld-Empfänger
  2. Asylbewerber und Obdachlose
  3. Flüchtlinge
  4. Austauschstudenten und Saisonarbeiter
  5. Personen, deren Girokonto aufgrund einer Pfändung gekündigt wurde
  6. Personen mit Schufa-Einträgen oder geringer Bonität

Darf die Bank auch Kunden ablehnen?

Ja, aus einem der folgenden Gründe darf die Bank Kunden ablehnen:

  1. Sie besitzen bereits bei einem anderen Kreditinstitut ein Konto.
  2. Sie haben sich gegenüber der Bank strafbar gemacht.
  3. Es besteht noch ein Zahlungsverzug aus einem früheren Vertrag.

Problematisch

Deutschlands größte Banken, die auch international tätig sind, z.B. die Deutsche Bank und Commerzbank, wollen auch weiterhin im Einzelfall über eine Kontoeröffnung entscheiden. Vor allem die Kontoeröffnung für Flüchtlinge wird als problematisch angesehen. Der Grund dafür ist, dass sich die Banken an das Geldwäschegesetz halten müssen und dafür jede Person eindeutig zu identifizieren haben. Dafür brauchen sie amtliche Ausweispapiere und nicht nur eine Registrierungsurkunde. Verstoßen die Banken gegen das Geldwäschegesetz, drohen hohe Bußgelder der US-Behörden, was die Banken teurer zu stehen kommt, als Verstöße gegen das Zahlungskontengesetz.

Welche Leistungen sind inklusive?

  1. Empfang von Zahlungen
  2. Tätigen von Überweisungen
  3. Geld abheben mit der Bankkarte
  4. Einzahlen von Bargeld in Filialen
  5. Einstellen von Daueraufträgen

Da es sich um ein Konto auf Guthabenbasis handelt, welches nicht überzogen werden kann, wird kein Dispokredit eingeräumt.

Wie viel kostet das Basiskonto?

Das Gesetz schreibt vor, dass die Gebühren angemessen und marktüblich sind. Die Preise schwanken von Bank zu Bank erheblich und liegen zwischen 0 und 10 Euro pro Monat. Meist orientiert sich die Gebühr des Basiskontos an dem monatlichen Grundpreis des Standard-Girokontos der jeweiligen Bank.

Weiter unten haben wir für Sie einige Basiskonten mit ihren Gebühren aufgelistet.

Wann darf die Bank ein Basiskonto kündigen?

In folgenden Ausnahmefällen darf Ihnen das Kreditinstitut aufgrund gesetzlicher Grundlagen kündigen:

  • Sie haben bei der Kontoeröffnung falsche Angaben gemacht.
  • Sie haben eine Straftat zu Lasten der Bank begangen.
  • Sie Kontoführungsgebühren über mind. 100 € nicht bezahlt.
  • Sie haben das Konto für verbotene Zwecke genutzt.

Weiterhin kann Ihnen die Bank kündigen, wenn einer der folgenden Gründe vertraglich vereinbart wurde:

  • Sie haben das Konto für mehr als 2 Jahre nicht genutzt.
  • Sie besitzen bereits ein Basiskonto bei einer anderen Bank oder Sparkasse.
  • Sie haben eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelehnt.

Keine Einnahmen, finanzielle Schwierigkeiten und negative Schufa-Einträge sind also prinzipiell ausgenommen. Ebenso darf die Bank Ihnen die Einrichtung nicht ablehnen, weil ihr Ihre politische, kulturelle oder religiöse Einstellung missfällt. Besonders große Schwierigkeiten haben Personen, bei denen das Girokonto nicht rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt und deshalb gekündigt wurde.

Was sind die Unterschiede zwischen einem Basiskonto und einem normalen Girokonto?

Basiskonto normales Girokonto
Ein Basiskonto kann nicht überzogen werden. Es kann nur im Guthaben geführt werden. Ein normales Girokonto kann durch einen Dispokredit oder durch eine geduldete Überziehung überzogen werden.
1. Besonders geeignet für
Kunden mit schlechter Bonität, für Arbeitslose bzw. Geringverdiener, Personen mit Schulden oder finanziellen Problemen Kunden mit guter Bonität und regelmäßigem Gehaltseingang, Personen mit einem hohen Schufa-Score
2. Kontoführungsgebühren
Höhere Kontogebühren, im Schnitt ab ca. 4 € pro Monat, zudem kosten meist auch Überweisungen und Kontokarten extra Niedrigere Gebühren, auch einige kostenlose Girokonten, meist gratis Girocard und Kreditkarte sowie gebührenfreie Überweisungen
3. Kontokarten
Je nach Bank bekommen Sie eine Service-Card (Bargeld nur an bankeigenen Automaten), Girocard (Bargeld an Automaten des Bankenverbunds) oder Debit-Kreditkarte (Bargeld an fast allen Automaten in Deutschland). Im Girokonto-Vergleich gibt es einige Konten mit gratis Girocard und Kreditkarte. Häufig können Sie entweder mit der Girocard oder der Kreditkarte gebührenfrei in Deutschland bei Geldautomaten von Partnerbanken und teilweise auch weltweit Bargeld abheben.

Erhalte ich mit EV (Eidesstattliche Versicherung) und Privatinsolvenz auch ein Basiskonto?

Ja, Sie können auch ein Basiskonto eröffnen, wenn Sie eine Versicherung an Eides statt abgegeben haben oder Privatinsolvenz anmelden mussten.

Neben den unten genannten Girokonten auf Guthabenbasis bietet die EthikBank speziell für Insolvenzschuldner das online geführte MikroKonto. Es kostet 12 Euro pro Monat. Alle Buchungen und Daueraufträge sind kostenfrei. Mit der für 15 Euro Jahresgebühr erhältlichen BankCard heben Sie deutschlandweit an über 15.500 Automaten der VR-Banken kostenlos Geld ab.

Übersicht günstiger Basiskonten

Hier finden Sie kurze Auflistung möglicher Basiskonten inklusive der monatlichen Kontoführungsgebühren. Klicken Sie für mehr Informationen auf den jeweiligen Link zum Angebot. Unsere vollständige Basiskonto Liste finden Sie hier:

Basiskonten vergleichen

Direktbanken, wie z.B. die DKB oder ING ohne eigenes Filialnetz bieten meist deutlich günstigere Konditionen an. Basiskonten bei Filialbanken, wie z.B. der HypoVereinbank, Commerzbank oder Deutschen Bank, liegen preislich zwischen 3 und 9 Euro pro Monat. Sparkassen verlangen bis zu 10 € für die monatliche Grundgebühr.

Basiskonto eröffnen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kontoeröffnung eines Basiskontos und was Sie tun können, falls Ihr Kontoeröffnungsantrag abgelehnt wurde.

Wie eröffne ich ein Basiskonto?

Sie haben zunächst die Wahl, ob Sie das Konto in einer Filiale oder online eröffnen.

Bei Filialbanken können Sie direkt in eine Filiale gehen und vor Ort entweder nach einer Terminvereinbarung oder sofort das Basiskonto eröffnen. Zur Legitimierung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei Geduldeten genügt der Duldungsbescheid und bei Asylsuchenden der amtliche Ankunftsnachweis.

Eine Online-Kontoeröffnung läuft im Groben wie folgt ab:

  1. Füllen Sie das Formular „Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags“ aus. Dieses muss Ihnen jede Bank online zur Verfügung stellen.
  2. Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  3. Gehen Sie mit dem Antrag, Ihrem Personalausweis oder Reisepass und dem PostIdent-Coupon zu einer Postfiliale, um sich dort zu legitimieren. Teilweise wird auch das VideoIdent-Verfahren angeboten.
  4. Die Bank hat nach Erhalt des Antrags 10 Geschäftstage Zeit, diesen zu bearbeiten und Ihnen die Entscheidung, ob eine Kontoeröffnung möglich ist oder nicht, mitzuteilen.

Basiskontoeröffnung abgelehnt – was nun?

Versuchen Sie zunächst, die Bank zu kontaktieren und nachzufragen, warum es mit der Kontoeröffnung nicht geklappt hat. Wenn dies nichts bringen, können Sie es bei einer anderen Bank probieren oder den folgenden Schritt wählen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kontoeröffnungsantrag zu Unrecht abgelehnt wurde oder Sie nach 10 Geschäftstagen noch keine Rückmeldung über Ihren Eröffnungsantrag erhalten haben, dann fordern Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verwaltungsverfahren an.

Die BaFin hat dann 1 Monat Zeit, Ihren Antrag zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass Ihnen die Kontoeröffnung zu Unrecht verwehrt wurde, ordnet die Bafin gegenüber der jeweiligen Bank die Eröffnung des Basiskontos an.


Ihre Kommentare zu diesem Beitrag

Oben auf dieser Seite sind bereits einige Basiskonten aufgeführt. Zudem finden Sie dort den Link zur vollständigen Listen der Basiskonten. Wenn Sie sich für ein Basiskonto entschieden haben, können Sie im Kontoeröffnungsantrag ankreuzen, dass das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt werden soll.

von Content-Manager

Wer kein Konto bekommt, kann zur openbank.de gehen, Konto ohne Schufa. Bin seit 5 Jahren da und nie Probleme. Hat zwar eine spanische IBAN mit ES... aber es gab bis heute keinen Grund zu wechseln oder Schwierigkeiten bei Abbuchungen. Echtzeit senden gibt es noch nicht, aber der Empfang ist möglich, Geld in 3 Sekunden auf dem Konto. Da es auch kostenlos ist und nur im Guthaben geführt werden kann, Dispo usw gibt es nicht, ist es perfekt für mich.

von Holger

Antwort vom Kontofinder Team

Vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht. Seit einiger Zeit erfolgt auch bei der Openbank eine Schufa-Abfrage während der Kontoeröffnung.

Die Ing Diba ist doch keine deutsche Bank sondern eine holländische Bank. Sie fühlt sich deshalb auch nicht verpflichtet deutschen Staatsbürgern, also Ausländern oder Nicht- Holländern ein Konto zu gewähren.

von Bernd Freudinger

Antwort vom Kontofinder Team

Der Mutterkonzern der ING ist die niederländischen ING Groep. Als Tochterunternehmen ist ING Deutschland allerdings eine deutsche Bank mit deutscher Einlagensicherung und damit auch zur Gewährung eines Basiskontos gesetzlich verpflichtet.

Es geht noch viel schlimmer, was die ING betrifft. Ich führe seit 4 Jahren dort ein Gemeinschaftskonto mit meiner Frau. Nun wollen wir wieder jeder ein eigenes Konto haben. Ich beziehe Rente in ordentlicher Höhe und habe einen Schufa Score von 94%.
Ich solle einfach ein eigenes Konto eröffnen wurde mir gesagt. Und nach drei Tagen kommt eine Ablehnung. Natürlich ohne Begründung, weil es einen Grund auch nicht gibt. Im Gegenteil, eigentlich wäre ich Musterkunde. Ich kann nur sagen - Hände weg von der ING, es gibt genügend Alternativen. Eine Abstimmung mit den Füssen hat schon immer etwas bewirkt.

von Klaus Ernst

Gegen grundlose Kontoverweigerung gibt es Anspruch auf Eröffnung nach dem GWB-Kartell-Gesetz (Abschlusszwang) und Schadensersatz nach dem AGG-Gesetz! Mit anderen Worten: Der Abgelehnte oder Rausgeworfene kann die Bank verklagen auf a) Eröffnung eines Kontos und b) auf Schadensersatz. - Weitere Hilfen gewähren die Rechtsanwälte.

von Willo S. Noack

Selbst die Postbank lehnt ab war in haft aber nicht wegen irgendwelcher finanziellen vergehen habe bei der Postbank vorher ein guthaben Konto gehabt und selbst aufgelöst , wollte ein neues eröffnen , Ablehnung es ist zwar schön das Sie hier dieses forum habt aber ein deftiger Paragraph würde mir mehr helfen dann bekommen die Banken eine saftige mail denn Prüfung 4-5 Wochen ob die Bank es ablehnen darf geht schlecht man hat ausgaben wie Miete usw was bringt mir dann das Konto wenn ich auf der Strasse sitz weil ich mit der Miete im Verzug bin und mein AG kann auch nicht eben mal das Geld bar vorbeibringen

von Mike

Mir wurde von der Sparkasse wegen Firmeninsolvenz alles gekündigt und eine Frist von 5 Tagen zur Begleichung gesetzt. Nach 30 Jahren Kunde in diesem Haus war es nicht möglich einen Termin mit den Verantwortlichen zu einem konstruktiven Lösungsgespräch zu bekommen. Dank deren Schufa Eintrag ist es mir trotz deutscher Staatsangehörigkeit und deutschem Wohnsitz und regelmässigem Gehaltseingang bislang bei keiner Bank möglich ein Guthabenkonto zu eröffnen. Ich finde die Machenschaften der deutschen Banken derzeit mehr als grenzwertig, haben sie seinerzeit die Girokonten zum Nulltarif verscherbelt damit alle ins onlinebanking umsteigen damit die Banken Personal und Kosten einsparen können werden heute aus Kostengründen Konteneröffnungen an Menschen mit weniger Geld regelrecht verhindert da man da kein Geld mehr dran verdienen kann, oder nix da ist was man mit geschickter Gehirnwäsche für dubiose Anlagegeschäfte abschwatzen kann. Selbst die Auszahlung des Kindergeld hat man anderthalb Jahre verweigert, Recht und Gesetz interessieren diese Bank in keinster Weise. Banken sind hochgradig kriminell und selbst der Gesetzgeber schafft keine Handhabe dagegen, vielleicht auch deshalb da der Staat selbst zu tief in der Kreide steht?? Eine sehr fragwürdige Entwicklung, ich setze auf Bargeld so oft es nur geht, das dürfen wir uns nicht wegnehmen lassen sonst sind die normalen Bürger verloren und verraten.

von Stefan

Cooler Bericht! Echt traurig und beschämend was in Deutschland so alles abgeht. Den Reichen wird die Rosette gekrault und den Armen wird ans Bein gepisst. Man ist nur was wert wenn man wer ist, menschsein reicht da nicht. Ist ja leider in sehr vielen Bereichen so. Für mich sind Banken und Politiker eh Mafiosies.

von Hoschi Honk

Die Selbstverpflichtung der Banken für das Jedermann-Konto war nicht mal ansatzweise das Papier wert, auf dem es vereinbart wurde. Die Deutsche Bank lehnte es bspw. ohne weitere Auskünfte rigoros ab, ein solches Konto einzurichten. Auf den Hinweis, dass es eine Selbstverpflichtung der Banken gäbe, wurde mir mit lächelnd mitgeteilt, dass deren Filiale nicht daran teilgenommen hätte und es ihnen egal ist, was die Zentrale macht. Ich hätte auch sofort die Filiale zu verlassen, weil ich ab sofort Hausverbot hätte und bei Weigerung mit Hilfe der Polizei aus dem Hause geführt würde. Als ich später mit einem Zeugen erneut die Filiale betrat, wurde mir das Gleiche mitgeteilt inklusive der Bitte, die Filiale nun zu verlassen, da sie nur für ihre Kunden gedacht sei - und ich sei und werde keiner. Nur vom Hausverbot und der Polizeiandrohung war im Beisein meines Zeugen keine Rede mehr.

Und bei dem neuen Gesetz wird sich daran nichts ändern, denn die Gebühren werden einfach so hoch angesetzt, dass die Interessenten freiwillig von einer Kontoeröffnung Abstand nehmen.
Einige Banken berechnen übrigens bei Konten, die sie für Hartz-IV-Empfänger eingerichtet haben, wieder Rücklastschriftgebühren, obwohl sie gesetzlich untersagt sind. Wer sich darüber beschwert, erhält einfach die Kündigung des Bankkontos.

Bei derartiger Willkür der Banken, die sich über das Gesetz erheben und Gerichtsurteile so wenig anerkennen wie ein unter den Tisch geklebtes Kaugummi, haben gute Absichten allein weder Sinn noch Zweck. Ein Gesetz, dass die Banken sanktionsfrei schalten und walten lässt, ist so wirkungsvoll wie eine Schneeflocke im Hochofen, die die Glut kühlen soll.

von Georg H.

Ich Bank - Du nix. Die Banken lassen Flüchtlinge einfach wegtreten. Dazu nutzen sie einen Trick. Die vorgelegten Ausweispapiere werden einfach nicht anerkannt. Und irgendein Bafin-Wisch wird da vorgezeigt mit dem sich offenbar jedes vom Bundestag beschlossene Gesetz auf der Stelle für ungültig erklärenlässt. Das gilt dann einfach nicht.
Das entscheidet jede Compliance-Tante in der Filiale selber.

Das ist als wenn der Zöllner sich an der Grenze überlegen darf ob er deinen Reisepass anerkennt oder nicht. Banken degradieren Ausweispapiere die von offiziellen Ausländerbehörden und Meldeämtern ausgereicht werden einfach zu Klopapier und damit hat sich das. Die Überheblichkeit des Finanzsektors nimmt immer groteskere Formen an. Und der Gesetzgeber schaut zu. Ich Bank - Du nix.

von Steffen K.